Problemlöser bei Falschparkern

Falschparker abschleppen lassen im Kreis Recklinghausen

Falschparker Recklinghausen

Ihr privater Stellplatz ist zugeparkt? Ihre Kundenparkplätze sind ständig von Nicht-Kunden belegt? Sie ärgern sich und wollen Falschparker abschleppen lassen, sind sich aber unsicher, weil Sie die Rechtslage nicht kennen? Sie glauben, dass Sie die Kosten für den Abschleppdienst erst einmal vorstrecken müssten. Also finden sie sich mit dem Parkplatzklau ab? Das muss nicht sein! Die Kosten zahlt der Falschparker.

Rufen Sie uns einfach an: Ihr zuverlässiger Abschleppservice im Kreis Recklinghausen hilft Ihnen bei Falschparkern in kürzester Zeit weiter. Wenn Sie einen Falschparker auf Ihrem Grundstück haben, müssen Sie nicht die Polizei rufen – Sie können sich direkt an uns wenden! In allen zehn Städten im Kreis Recklinghausen können Sie mit uns Falschparker abschleppen lassen: Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop.

Wer kann Falschparker abschleppen lassen?

Auf öffentlichem Gelände muss die Polizei oder Ordnungsbehörde das Abschleppen eines Fahrzeugs beauftragen, zum Beispiel Falschparker im Halteverbot oder die eine Einfahrt blockieren. Auf privatem Gelände kann der jeweils Betroffene den Abschleppdienst selbst rufen:

  1. Hauseigentümer
  2. Parkplatzbesitzer (Supermarkt, Arztpraxis, Bank,…)
  3. Bewohner, die einen Stellplatz gemietet haben
  4. Berechtigte eines Behindertenparkplatzes

Also immer dann, wenn es sich um einen Privatparkplatz handelt, können Sie selbst einen Abschleppdienst rufen. Machen Sie ein Foto und notieren sich Datum, Uhrzeit, Fahrzeugmarke, -modell und Farbe und Kennzeichen. Rufen Sie uns an oder schicken Sie eine Nachricht mit Ihrem Standort und Informationen zum Fahrzeug. Wir machen uns auf den Weg, um den Falschparker abschleppen zu lassen.

Abschleppdienst für Privatparkplatz in Recklinghausen

Wir bieten auch einen Überwachungsdienst für Ihren Kunden-Parkplatz an. So sind die Parkplätze frei für Ihre Kunden und Sie können unrechtmäßig abgestellte Autos vom Privatparkplatz direkt abschleppen lassen. Diesen Service nutzen Banken, Baumärkte oder andere Geschäfte und Büros, die häufig Ärger mit Falschparkern haben. Sprechen Sie uns gerne darauf an!

Wie verhalten Sie sich am besten bei einem Falschparker?

Grundsätzlich ist es Ihr Recht, einen Falschparker abschleppen zu lassen, wenn er auf Ihrem Grundstück steht. Das kann Ihr Eigentum, aber auch eine gemietete Fläche (Stellplatz. Parkplatz) sein. Machen Sie am besten Fotos von dem Fahrzeug. Wenn Sie uns als Abschleppdienst beauftragen, schicken Sie das Foto sowie Ihre Adresse per Textnachricht oder über einen Messenger. Das Foto dient uns zur Ansicht und Ihnen als Nachweis – bitte veröffentlichen Sie dieses Foto nicht im Internet oder sozialen Medien. Das ist unzulässig und kann Strafen nach sich ziehen! In einem ersten Schritt ist es aber sicherlich sinnvoll, den Fahrer im Umkreis zu suchen, bevor Sie den Falschparker abschleppen lassen. Oftmals sind es Leute, die kurz etwas erledigen wollen und in der Parkplatznot diesen Weg gewählt haben.

Lässt sich der Fahrer nicht finden, rufen Sie die Polizei, um den Halter ausfindig zu machen. Das ist dann sinnvoll, wenn Sie die Zeit dafür haben – also zum Beispiel wenn Ihr Stellplatz besetzt ist, Sie aber anderweitig einen Parkplatz gefunden haben. Ist die Zeit knapp, zum Beispiel weil Sie aus Ihrer zugeparkten Einfahrt müssen, ist der schnellere Weg, einen Abschleppdienst zu rufen und den Falschparker abschleppen zu lassen. Erscheint der Falschparker noch vor dem Eintreffen des Abschleppdienstes, muss dieser dennoch die Anfahrt bezahlen. Nehmen Sie in jedem Fall das Kennzeichen auf, um den Halter ausfindig machen zu können.

Unsere Dienste

Pannendienst

Pannendienst

Unser oberstes Gebot ist es, unseren Kunden die Fortsetzung der Reise direkt vor Ort wieder zu ermöglichen. Springt Ihr Fahrzeug also nicht an oder Sie benötigen Hilfe um einen Reifenwechsel durchzuführen, zählen Sie auf uns.

Abschleppdienst

Abschleppdienst

Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall oder einem anderen Ereignis Ihr Fahrzeug abschleppen lassen müssen, sind wir der richtige Partner für Sie. An 365 Tagen sind wir 24 Stunden für Sie da.

Noch Fragen? Zögern Sie nicht und rufen Sie an oder schreiben uns.

Sheriff Ince
Telefon: 0177 – 240 19 16
E-Mail: incesheriff@mail.de

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